Die Einkommenssteuer wird von jedem Bundesbürger in Deutschland erhoben. Dabei kommt es darauf an, ob er selbst Unternehmer ist oder Arbeitnehmer in einer Firma. Dementsprechend verändern sich die Abgabezeiten und es sind andere Dinge dabei ausschlaggebend, die für oder gegen eine Steuerrückzahlung relevant werden.
Einkommenssteuer – welche Voraussetzungen?
Hauptsächlich ist es vorgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer bis zum 31. Mai jeden Jahres eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abzuliefern hat. Besitzt derjenige einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist zur Einkommenssteuer bis zum 31. Dezember. Neben den ausgefüllten Formularen sind auch jegliche Unterlagen wichtig, die zur steuerlichen Abführung notwendig sind. Dazu gehören nicht nur diverse Bauelemente, die beispielsweise am eigenen Haus vorgenommen wurden, sondern auch Einnahmen aus der eigenen Beschäftigung. All diese Unterlagen können dafür sorgen, dass entweder sogar Steuern nachgezahlt werden müssen oder man jeweils eine zu viel gezahlte Steuer zurück bekommt.
Die Einkommenssteuer wird auch bei Betrieben berechnet. Hier wird jedoch je nach Unternehmensform per Pauschbetrag abgerechnet oder per Einzelauflistung. Hierfür ist in den meisten Fällen von Kleinunternehmern beispielsweise nicht einmal eine detaillierte Buchführung notwendig.