Schenkungssteuer

Die Schenkungssteuer wird ähnlich, wie die Erbschaftssteuer erhoben. Zugrunde liegt die Schenkungssteuer dem Vorgang, wenn jemandem etwas geschenkt wird, was unentgeltlich weitergegeben wird. Die Steuer ist jeweils unterschiedlich hoch und wird ähnlich wie die Erbschaftssteuer gehandhabt in der Durchführung.

Schenkungssteuer – was gehört alles dazu?

Die Schenkungssteuer wird meistens erhoben, wenn Formalitäten dazu notwendig werden, um etwas unentgeltlich an jemand anderen übergeben, wird. Dies kann beispielsweise ein Haus sein, welches der Vater dem Sohn überschreiben möchte. Oder etwas Wertvolles, das eben nicht vom Empfänger mit Geld bezahlt wird. Dieser muss in seiner Steuererklärung jedoch angeben, was er erhalten hat und den Schätzwert einsetzen, um eventuelle Steuern darauf zu bezahlen.

Die Höhe der Steuern richtet sich immer nach dem entsprechenden Schätzwert und wird über die Einkommenssteuer abgerechnet. Die Schenkungssteuer wird meistens gehandhabt wie die Erbschaftssteuer. Diese wird übrigens nicht nur in Deutschland erhoben, sondern auch in den Schweizer Kantonen sowie in diversen anderen Ländern, die eine ebensolche Wirtschaft besitzen. Die Regelung dabei ist denen der Erbschaftssteuer sehr ähnlich.